Die Digitalisierung hat in Krankenhäuser vor einigen Jahren Einzug gehalten – und gehört zu den Top Trends im Gesundheitswesen. Dennoch sind wir in Deutschland vom Krankenhaus 4.0 noch weit entfernt und die Transformation, die reale mit der digitalen Welt zu verknüpfen, geht zum großen Teil nur schleppend voran.
Das birgt deutliche Risiken für deutsche Hospitäler, drohen sie doch den Anschluss an die europäischen Nachbarländer zu verlieren. Das ist nicht nur eine Frage des Wettbewerbs, sondern auch der sich schneller vergrößernden Kluft: Digitalisierung im Gesundheitsbereich bedeutet nicht nur eine bessere Patientenversorgung und -Sicherheit oder mehr Flexibilität. Sie führt auch zu deutlichen Einsparungen durch bspw. Arbeitserleichterung, Prozessoptimierung oder Bestandsoptimierung. McKinsey spricht von einem Milliarden-Potenzial.
Das im Herbst 2020 verabschiedete Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) soll den deutschen Krankenhäusern nun einen Schub geben, trotz – oder gerade wegen der Covid-19-Pandemie – die Digitalisierung konsequent voranzutreiben. Es locken attraktive Fördermittel – und es drohen Sanktionen.
Erfahren Sie mehr in unserem kostenlosen Whitepaper über die Hintergründe, Handlungsbedarf, Best Practices und der zentralen Rolle von Asset Tracking und Prozessdigitalisierung mit Hilfe von Ortungstechnologien im digitalen Wandel der Krankenhäuser.
Das neue Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG): Förderprogramme nutzen, Sanktionen meiden!
Das Bundesgesundheitsministerium (BGM) hat die Digitalisierung von Krankenhäusern und Modernisierung der Infrastruktur ganz nach oben auf die politische Agenda katapultiert: Im Oktober 2020 hat der Bundesrat dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) zugestimmt, das es Krankenhäusern ermöglichen soll, trotz der Covid-19-Pandemie notwendige Investitionen in die digitale Transformation zu tätigen. Auch, um für künftige Krisen besser gerüstet zu sein. Drei Milliarden Euro stellt der Bund hierfür zur Verfügung, die Länder insgesamt 1,3 Milliarden Euro. Bis Ende 2021 können die Häuser Mittel aus dem 4,3 Milliarden-Euro-Topf beantragen. Und sollten die Chance nutzen. Denn es locken nicht nur attraktive Förderungen, sondern auch Sanktionen.
Im Fokus des Investitionsprogramms stehen neben dem Ausbau moderner Notfallkapazitäten und der IT-Sicherheit insb. die Verbesserung der digitalen Infrastruktur: Einen großen Schwerpunkt bilden die Digitalisierung der Ablauforganisation, Dokumentation und Kommunikation. Insgesamt wurden 11 Förderbereiche differenziert, für die bis zu 70% der benötigten Investition bezuschusst werden können. Im Mittel macht das 8000€ pro Krankenhausbett.
Mit Zuckerbrot und Peitsche zur Modernisierung
Um an dem durchaus attraktiven Investitionsprogramm zu partizipieren, müssen Krankenhäuser zunächst ihren Bedarf ermitteln, geeignete Maßnahmen identifizieren, und einen Bedarfsantrag beim Land stellen. Das Land wiederum beantragt dann Mittel aus dem Krankenhaus-Zukunftsfonds. Um die Wirksamkeit sowohl der Maßnahmen als auch des Investitionsprogramms zu überprüfen, wird der digitale Reifegrad der Krankenhäuser im Juni 2021 und Juni 2023 evaluiert. Klingt zu aufwändig? Tatsächlich ist der Antrag recht schlicht gehalten. Und Untätigkeit ist sowieso keine Option, denn: Krankenhäusern, die nicht aktiv werden, drohen ab Januar 2025 Sanktionen. Wer in den förderfähigen Bereichen die Digitalisierung nicht weiter vorangetrieben hat, dem droht ein Abschlag von bis zu 2% des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall.
Damit unterstreicht das BGM den Handlungsbedarf der Verantwortlichen. Es gilt also, sich einen Überblick über den aktuellen Stand der Digitalisierung des eigenen Hauses zu verschaffen, sinnvolle Digitalisierungsprojekte zu identifizieren und zu planen und bis spätestens Ende 2021 die Förderung zu beantragen.
Mit Tracking und Tracing mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen
Tracking und Tracing-Lösungen decken eine große Bandbreite an förderfähigen Digitalisierungsprojekten ab, denn sie dienen der Verbesserung der patientenorientierten Versorgung, erhöhen die Transparenz im Krankenhausbetrieb und führen zu einer effizienten Abwicklung von medizinischen und betrieblichen Prozessen, bei der insb. eine effiziente Ressourcennutzung im Vordergrund steht (s.a. “Klinik Management Aktuell”, kma krankenhaustechnik, September 2016, S. 14). In Leuchtturmprojekten wie z.B. der Errichtung von 5 Superhospitälern in Dänemark, ist Tracking und Tracing ein elementarer, nicht wegzudenkender Bestandteil. Und das mit gutem Grund. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Typische Use Cases umfassen:
Tracking von medizinischen Geräten und Instrumenten zur Reduktion von Suchzeiten
Tracking von Betten und Ausstattung in der Aufbereitung
Permanente Inventur oder teilautomatisierte Stichtagsinventur
Überwachung der Wartungszyklen
Analyse von Bewegungsprofilen zur Prozessoptimierung
Überwachung von Sensor-Daten
Non-invasives Tracking von Personen, wie z.B. besonders zu schützenden Patienten
Nicht selten bedeuten umfangreiche Softwareprojekte, die alles “auf den Kopf stellen”, nicht nur hohe Investitionen, sondern auch sehr viel Zeit- und Ressourcenaufwand. Beides ist Mangelware, insb. in Zeiten der Pandemie. Unser Ziel ist es hingegen, die Herausforderungen im Arbeitsalltag des Krankenhauses einfach und unkompliziert zu lösen. Genau dafür steht docoyo.Trackable. Zusammen mit unseren Kunden identifizieren wir die richtigen Hebel und überführen sie in wirkungsvolle Projekte. Unsere Software ist vielseitig einsetzbar, pragmatisch, intuitiv bedienbar, flexibel anpassbar und vor allem schnell einsatzbereit. Zu fairen Konditionen.
So unterstützen wir Sie bei Ihrem Vorhaben
Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich zu Ihren Herausforderungen beraten. Gemeinsam finden wir die für Sie passende Lösung, aber sagen Ihnen auch ehrlich, wenn docoyo.Trackable nicht das geeignete Produkt für Ihre Ziele ist.
Profitieren Sie von unseren Best Practices, die wir auf dem internationalen Markt sammeln konnten.
Überzeugen Sie sich selbst von unserer Anwendung mit einer kostenlosen Demo.
Unsere Preispolitik ist fair und transparent: Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung Ihres Business Cases – genauso wie bei der Antragstellung auf Fördermittel.
Sollten Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns entschieden haben, so stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite.
Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.
Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.
Notwendige Website Cookies
Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.
Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.
Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.
Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.
Google Analytics Cookies
Diese Cookies sammeln Informationen, die uns - teilweise zusammengefasst - dabei helfen zu verstehen, wie unsere Webseite genutzt wird und wie effektiv unsere Marketing-Maßnahmen sind. Auch können wir mit den Erkenntnissen aus diesen Cookies unsere Anwendungen anpassen, um Ihre Nutzererfahrung auf unserer Webseite zu verbessern.
Wenn Sie nicht wollen, dass wir Ihren Besuch auf unserer Seite verfolgen können Sie dies hier in Ihrem Browser blockieren:
Andere externe Dienste
We also use different external services like Google Webfonts, Google Maps, and external Video providers. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.
Google Webfont Einstellungen:
Google Maps Einstellungen:
Google reCaptcha Einstellungen:
Vimeo und YouTube Einstellungen:
Andere Cookies
Die folgenden Cookies werden ebenfalls gebraucht - Sie können auswählen, ob Sie diesen zustimmen möchten:
Datenschutzrichtlinie
Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.